Willkommen
HSE-Büro-Schmitt
Ihr SiGeKo Spezialist in der Pfalz. Sicherheit ist kein Zufall – sie ist das Ergebnis langjähriger Erfahrung, fundierten Fachwissens und eines klaren Blicks für das Wesentliche. Als erfahrener Experte im Bereich Baustellensicherheit sorge ich dafür, dass Ihre Projekte zuverlässig, gesetzeskonform und reibungslos ablaufen.
HEALTH - SAFETY - ENVIRONMENT
Meine Mission: Eine sichere, gesunde und umweltgerechte Baustellenumgebung – heute und in Zukunft
Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz sind die Grundlage meiner Arbeit. Ich schaffe sichere und gesunde Bedingungen auf Ihrer Baustelle, schütze Menschen, Umwelt und Material mit effektiven Sicherheitslösungen.
Sicherheit beginnt mit Planung
Als erfahrener Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) übernehme ich die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung gemäß Baustellenverordnung und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen.
Meine Aufgabe ist es, bereits in der Planungsphase und während der Bauausführung dafür zu sorgen, dass alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und der Umwelt aufeinander abgestimmt und zuverlässig umgesetzt werden.
HSE (Health, Safety & Environment) steht für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. HSE-Koordinatoren setzen Richtlinien um, minimieren Risiken und gewährleisten die Einhaltung der Standards.
Verlassen Sie sich auf meine Kompetenz
Ich verbinde fachliche Expertise, langjährige Erfahrung und ein praxisorientiertes Verständnis für die Anforderungen auf Ihrer Baustelle. Ich arbeite zuverlässig, rechtssicher und immer mit dem Blick auf das Wesentliche: Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und einen reibungslosen Projektablauf.
Meine Aufgabe ist es, bereits in der Planungsphase und während der Projektausführung dafür zu sorgen, dass alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abgestimmt und zuverlässig im Einklang mit dem Umweltschutz umgesetzt werden.
Wesentliche: Sicherheit, Gesundheit und ein reibungsloser Bauablauf.
Häufig gestellte Fragen?
Wann wird ein SiGeKo benötigt
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird in der Regel bei Bauprojekten benötigt, bei denen mehrere Unternehmen gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind und die Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten besonders hoch sind.
Genauer gesagt, ist ein SiGeKo erforderlich, wenn:
- Das Bauvorhaben komplex ist und mehrere Gewerke gleichzeitig arbeiten.
- Die Baustelle eine bestimmte Größe überschreitet (meist ab 1000 m²) oder bei besonderen Risiken.
- Es spezielle Gefahren gibt, wie z.B. Arbeiten in der Höhe, mit Gefahrstoffen oder bei engen Raumverhältnissen (in Gräben etc.).
- Es gesetzliche Vorgaben vorschreiben, z.B. in der Baustellenverordnung (BaustellV) oder in der Arbeitsstättenverordnung.
Der SiGeKo sorgt dafür, dass alle Sicherheitsmaßnahmen geplant, koordiniert und umgesetzt werden, um Unfälle zu vermeiden.
Was macht ein SiGeKo
Ein SiGeKo muss sich stets aktiv für die Arbeitssicherheit einsetzten, beratend bei Fragen zur Seite stehen und mögliche Gefahren, insbesondere Gewerks-übergreifende Risiken, erkennen und diesen entgegenwirken. Der Koordinator unterstütz daher maßgeblich die Beteiligten bei der Prüfung und Implementierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle.
Die Mitarbeit beginnt bereits bei der Planungsphase. Gibt es beispielsweise verschiedene Gewerke oder Tätigkeiten sowie Einflüsse in Baustellennähe, die miteinander im Konflikt stehen, muss der Koordinator die jeweilige Wechselwirkung betrachten und koordinieren.
Der Koordinator erstellt und versendet (mindestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle) die Vorankündigung an die jeweilige Behörde.
Der im SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) sowie in der Bauordnung enthaltene Inhalt umfasst eine Darstellung und Beschreibung aller relevanten Abläufe, Risiken, Vorschriften und möglichen Lösungen.
In der Ausführungsphase liegt das Augenmerk des Koordinators insbesondere auf die möglichen übergreifenden Gefahren / Wechselwirkungen, Gefahr im Verzug, dem Vermitteln der auf der Baustelle gültigen Bauordnung und SiGe-Plans sowie die Kontrolle der ordnungsgemäß ausgeführten Arbeitsverfahren und natürlich der Einhaltung der Maßnahmen der Baustellenverordnung nach den Grundsätzen § 4 des ArbSchG.
Koordination beinhaltet
- Informationen verständlich verfügbar machen
- Aufeinander abstimmen der erforderlichen Maßnahmen
- Beratung bei der Auswahl der erforderlichen Maßnahmen
- Organisation der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
- Koordination der Überwachungsmaßnahmen der einzelnen Arbeitgeber
- Das bedeutet nicht, eine Überwachung der Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten, die durch den einzelnen Arbeitgeber zu treffen sind!
Aufgaben des Koordinators in der Planungsphase
- Koordinierung nach den Grundsätzen § 4 Arbeitsschutzgesetz
- Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen durch die
- Arbeit auf und an der Baustelle
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und ggf. Anpassung an den Planungsprozess
- Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung.
- Erstellen einer Baustellenordnung.
- Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
- Beratung bei der Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen
- Beratung bei der Erstellung des Bauzeitenplanes hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz.
- Mitwirken bzw. Erstellung der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz).
Aufgaben des Koordinators in der Ausführungsphase
Koordinieren nach den allgemeinen Grundsätze § 4 Arbeitsschutzgesetz.
Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen.
Information über Maßnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte). Organisieren von Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse.
Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber. Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
Sicherheits- und Gesundheitsaspekte zwischen Baustellenarbeiten und angrenzenden Tätigkeiten oder Einflüssen berücksichtigen.
Was steht im § 4 Arbeitsschutzgesetz
Die Arbeitsgestaltung soll so erfolgen, dass Risiken für Leben sowie physische und psychische Gesundheit vermieden oder auf ein Minimum reduziert werden.
Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen.
Bei der Auswahl von Maßnahmen werden der aktuelle Stand der Technik, arbeitsmedizinische und hygienische Standards sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse einbezogen. Die Planung dieser Maßnahmen berücksichtigt eine sachgerechte Verknüpfung von Technik, Arbeitsorganisation, weiteren Arbeitsbedingungen, sozialen Beziehungen und Umwelteinflüssen am Arbeitsplatz.
Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen. Spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen. Den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen. Mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.
Ab wann ist es sinnvoll, dass der Koordinator (SiGeKo) bestellt wird
Direkt in der Planungsphase, wenn der Entwurf hinreichend konkret bearbeitet ist, es einen Bauzeitenplan gibt. Dadurch kann der Koordinator weiterhin an der Planung mitwirken, sicherheitsrelevante Änderungen werden einfacher umgesetzt und im SiGe-Plan berücksichtigt.
Persönlich stehe ich für Ihre Projektsicherheit
Tino Schmitt
Ich arbeite zuverlässig, strukturiert und mit vollem Einsatz – Qualität und Kundenzufriedenheit stehen bei mir an erster Stelle. Besonders wichtig ist mir die Sicherheit auf allen Projekten, denn sie bildet die Grundlage für nachhaltige und professionelle Arbeit. Meine Kunden schätzen meine Ehrlichkeit, Pünktlichkeit und lösungsorientierte Denkweise.
Zertifizierter Brandschutzbeauftragter
Asbest Sachkundiger
SiGeKo Spezialist
SiFa Spezialist
Experte in Bereichen der Arbeitssicherheit seit über 10 Jahren
Sie arbeiten immer persönlich mit mir
Mit Erfahrung aus verschiedenen Schlüsselpositionen in namhaften Unternehmen bringe ich ein breites Know-how und hohe Umsetzungskompetenz mit. Zuletzt war ich als Koordinator für den Neubau eines hochmodernen Gas- und Dampfturbinenkraftwerks im Rahmen des zukunftsweisenden Fuel Switch Projekts der EnBW in Altbach im Einsatz – ein Projekt, das den Wandel hin zu klimafreundlicher Energie aktiv gestaltet.